Mittagessen
Der Nachmittag in der Schule beginnt mit einem Mittagessen ab 13:00 Uhr.
Das Angebot ist abwechslungsreich und orientiert sich am Leitbild einer gesunden Ernährung. Daher sind Salat und Getränk Bestandteile jeden Essens. Ein Essen kostet 3,40 €.
Die Kinder können die Größe der Portionen selbst bestimmen. Portionen kommen nach den Angaben der Kinder auf die Teller.
Die Speisen werden außer Haus zubereitet und ins Haus geliefert.
Die Firma EUREST ist seit Januar 2011 unser Lieferant. Es werden täglich zwei Menüs zur Wahl angeboten.Der Speisenplan hängt frühzeitig für die Anmeldungen aus.
Für die kurzfristige Bestellung des Essens genügt notfalls eine Mail bis 08:00 Uhr. >poststelle@gs.melsungen.schulverwaltung.hessen.de<
Erstmalige Anmeldung zum Mittagessen
Eine Anmeldung zum Essen ist erforderlich, da nur vorbestellte Essen ausgegeben werden. Die Abrechnung der Essen erfolgt bargeldlos über Lastschriften. - Anmeldebogen -
Schritt 1:
Sie melden Ihr Kind zur Teilnahme am Mittagessen an. Damit entsteht noch keine Verpflichtung zur Teilnahme am Essen. Diese allgemeine Anmeldung nehmen Sie mit dem Anmeldebogen vor. Sie erhalten eine Essenskarte, über die die Teilnahme erfasst wird und die Abrechnung erfolgt.
Schritt 2:
Sie können Ihr Kind für eine bestimmte Kalenderwoche oder auch nur für einzelne Tage in dieser Woche zum Essen anmelden. Der Speisenplan hängt ca. 10 Tage vorher aus. Anmelde-Vordrucke erhalten die Kinder im Sekretariat. In der Vorwoche geben Sie die Anmeldung iim Sekretariat ab - das Essen wird entsprechend bestellt und geliefert.
Schritt 3:
Bei Ausgabe des Essens wird die Essenskarte über den Barcode gelesen. Auf dieser Grundlage werden die Lastschriften erstellt.
Sollte Ihr Kind nicht am Essen teilnehmen können (z.B. Erkrankung, Wandertag, Klassenfahrt) informieren Sie uns bitte per Telefon (3550), Fax (52665) oder schriftlich bis spätestens 08:00 Uhr des gleichen Tages.
Bestellte und nicht abgemeldete Essen werden berechnet.
Ermäßigte Essen
Seit 01.02.2011 gibt es eine Förderung für Kinder, die u.a. vom Jobcenter und dem Kreis gewährt wird.
Bitte wenden Sie sich für die Detailfragen an die Schule.
Kreisausschuss Schwalm-Eder
Parallel zum Verfahren der Kübler-Stiftung gleicht der Kreis in besonderen Härtefällen die Kosten für das Mittagessen aus, so dass den Erziehungsberechtigten keine Kosten für die Mittagsverpflegung entstehen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Schule.
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten eine Essenskarte mit individuellem Barcode, über die der Verzehr erfasst wird. Es ist nicht erkennbar, in welcher Weise die Kosten beglichen werden.